Prüfung für ausländische Diplome

Um den Mangel an qualifizierten Fachkräften in Deutschland zu decken, tritt ab dem 1. April 2012 das sogenannte „Berufsqualifikationsgetz“ in Kraft. Damit haben Menschen, die einen ausländischen Berufs- oder Hochschulabschluss haben zum ersten Mal die Möglichkeit ihre Diplome prüfen und anerkennen lassen. Für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Abschlüsse ist es nicht notwendig Deutschkenntnisse vorzuweisen, allerdings muss jeder Abschluss individuell geprüft werden.

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan sagte: „Die deutsche Gesellschaft ist dafür, die ausländischen Abschlüsse anzuerkennen. In Deutschland haben  wir in vielen Bereichen einen großen Bedarf an qualifizierten Fachkräften!“. Schavan nahm als Gast am runden Tisch der türkisch-deutschen Journalisten in Frankfurt teil. Schavan: „Wer in Deutschland lebt und einen ausländischen Berufsabschluss hat, hat das Recht sein Diplom als Gleichwertigkeit anerkennen zu lassen!“ Die globale Welt hat die Menschen beweglicher gemacht, so die Ministerin und erklärte, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werde bei der Anerkennung der Berufsabschlüsse eine zentrale Rolle spielen.

Persönliche Beantragung

Nachdem man von dem Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge (BAMF) die notwendigen Informationen erhalten hat, kann man bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern sein Diplom auf Gleichwertigkeit prüfen lassen, die Vergleichbarkeitsanträge für 245 IHK-Berufe entgegennehmen. Die Abschlüsse und Qualifikationen werden mit den aktuellen Ausbildungsinhalten deutscher Berufe verglichen. Das Ergebnis wird ein Bescheid sein, das besagt, ob die Diplome ganz, teilweise oder gar nicht mit den deutschen Berufsausbildungen vergleichbar sind. Wenn ein Diplom in einem Berufsbereich anerkannt wird, heißt es nicht, dass damit alle Abschlüsse in diesem Beruf als gleichwertig gelten. Das heißt, wenn eine Altenpflegerin aus Istanbul ihren Berufsabschluss anerkennen lässt, dass auch automatisch eine Altenpflegerin aus Ankara die Anerkennung für ihren Abschluss hat. Jedes Diplom muss individuell geprüft werden.

Nach dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit haben in Deutschland 2,8 Millionen Menschen einen ausländischen Berufsabschluss, davon 800.000 ein Hochschuldiplom. Viele von ihnen mussten bisher Tätigkeiten ausüben, die weit unter ihren Qualifikationen lagen oder nichts mit ihrer gelernten Berufsausbildung zu tun hatten. Mit diesem Gesetz haben Migranten erstmals die beruflichen Möglichkeiten, die sie verdienen.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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