”Wenn nötig mit Gewalt!“
Das Familiengericht in Hanau hat beim Sorgerechtsstreit zwischen einem deutschen Vater und einer türkischen Mutter ein überraschendes Urteil gefällt. Obwohl die achtjährige Dilara darauf bestand bei ihrer Mutter zu bleiben, entschied das Gericht “das Kind wenn nötig mit Gewalt“ der Mutter wegzunehmen. Erst nachdem Gönül Halat Meç, die Anwältin der Mutter Hatice Vural, stark protestierte, berichtigte der Richter diesen Punkt in seinem Urteil.
Die Anwältin Gönül Halat Meç: „Ich verstehe das erste Urteil des Gerichtes nicht, dass eine Gewaltanwendung gegen das Kind zulies. Dies ist keine gewöhnliche Entscheidung. Der Richter weiss seit zwei Jahren, dass das Kind bei der Mutter bleiben will. Aber dieses Urteil hat dafür gesorgt, dass der Vater das Kind gegen seinen Willen von der Schule abgeholt und es so traumatisiert hat.“
Hatice Vural sagt, dass ihr Sohn bei dem Vater bleiben will, die Tochter aber mit ihr leben möchte und man diesen Wunsch respektieren muss. Vural: „Meine Tochter besteht auf mich. Ein Expertenbericht bestätigt, dass sie aus freiem Willen bei mir sein möchte. Auch das Jugendamt hat erklärt, dass Dilara zu mir will.“ Die Anwältin betont: „Das Gericht ignoriert den Willen des Mädchens.“ Sie legte Berufung gegen den Richter ein. In ihrer Erklärung wies sie darauf hin, dass: ”der Richter die Bedürfnisse des Kindes nicht ausreichend in Betracht gezogen hat. Er befangen ist, weil er das Sorgerecht für das Kind dem Vater übertragen hat, ohne die Gründe abzuwägen und ohne den Wunsch des Kindes bei der Mutter zu bleiben zu berücksichtigen.“
Außerdem weist sie darauf hin, dass der Richter in seiner Urteilsbegründung erklärt, dass Kind wäre bei der Mutter in Gefahr, obwohl er zuvor Gönül Halat Meç bestätigte, sie wäre es nicht. Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat das Urteil des Hanauer Familiengerichts aufgehoben und entschieden einen neuen Expertenbericht zu erstellen. Bis dahin darf Dilara bei ihrer Mutter bleiben.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.
Der Wille des Kindes ist natürlich auch nur eines von mehreren Kriterien bei einem Sorgerechtsstreit. Das sollte nicht übersehen werden, bevor man sich wieder künstlich aufregt. Es geht immerhin auch darum, ob es dem Kind bei der Mutter gutgehen würde oder ob es nicht doch beim Vater besser aufgehoben ist.