Vorbildliches Gerichtsurteil: Kopftuchverbot ist nicht erlaubt!
Wie nun bekannt wurde, hat das Arbeitsgericht in Berlin bereits im März ein entscheidendes Urteil in einer Kopftuch-Klage gefällt. Der Fall einer jungen Zahnarzthelferin, die aufgrund ihres Kopftuches keine Anstellung in einer Arztpraxis bekommen hat, erklärte das Gericht, dass sie wegen ihres Glaubens diskriminiert wurde. Das widerspricht dem Gleichstellungsgesetz. Das Kopftuch ist nicht nur ein Kleidungsstück, sondern ein Ausdruck des persönlichen Glaubens, so das Gericht.
Das einige andere Musliminnen kein Kopf tragen ist nicht entscheidend und ändert nichts an den Tatsachen, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Klägerin hatte sich in einer Zahnarztklinik in Berlin-Spandau beworben. Man wollte sie einstellen, aber nur, wenn sie ihr Kopftuch ablegt. Die junge Frau lehnte ab und wendete sich an die Türkische Gesellschaft in Berlin Brandenburg (TBB) und reichte dann eine Klage wegen Diskriminierung ein.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.