Visum: Deutschland sagt schon wieder „Nein!“

Wenn es um die visumfreie Einreise für türkische Staatsangehörige geht, beharrt die Bundesregierung trotz mehrerer Urteile des Europäischen Bundesgerichtshofs auf ihre sture Haltung. Selbst die jüngste Klage des Rechtsanwaltes Rolf Gutmann bei dem Europäischen Gerichtshof konnte die Bundesregierung von ihrer festen Position nicht bewegen. Obwohl die Experten der Klage der türkischen Gymnasiastin Leyla Ecem Demirkan, vertreten durch Rechtsanwalt Rolf Gutmann, eine große Chance eingeräumt hatten, hat die Bundesregierung nach eingehender Begutachtung bekanntgegeben, dass es „keinen Grund für eine Änderung der Visa-Regelung“ gibt.

In der Antwort vom  Bundestag auf eine Kleinanfrage der Linke-Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen wurde bekannt, dass die Anklage von Demirkan beim Ausschuss der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union (AStV) am 7. Juli 2011 behandelt und anschließend auch von dem strategischen Komitee für Einwanderung, Grenz- und Asylfragen (SCIFA) am 22. Juli 2011 untersucht wurde.

Die Gremien sind der Meinung, dass eine passive Dienstleistung die Voraussetzungen der visumfreien Einreise nicht erfüllen würde. Das ist auch die offizielle Haltung der Bundesregierung, die dem Europäischen Gerichtshof weitergeleitet wird. Das steht jedoch zu dem früheren Urteil der deutschen Gerichte  sowie des  Europäischen Bundesgerichtshofs „Türkische Staatsangehörige brauchen kein Visum“, entgegen.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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