SPD bedauert Urteil zu Kloster Mor Gabriel
Anlaesslich des Urteils des Obersten Gerichtshofes in Ankara zum Kloster Mor Gabriel erklaeren der Sprecher der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitaere Hilfe Christoph Straesser sowie die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:
Der oberste Gerichtshof in Ankara hat im Streit zwischen der Staatskasse Midyar und dem syrisch-orthodoxen Kloster Mor Gabriel entschieden – bedauerlicherweise fuer die Enteignung der grossen Wald- und Flurstuecke des Klosters, die nun dem tuerkischen Staat zugesprochen wurden.
Die SPD-Bundestagsfraktion verurteilt ausdruecklich die Enteignung, da die umliegenden Laendereien fuer das Klosterleben notwendig sind. Das Kloster Mor Gabriel verdient unseren Schutz und muss dauerhaft erhalten bleiben. Daher haben wir uns bereits in der letzten Legislaturperiode mit dem interfraktionellen Antrag “Schutz des Klosters Mor Gabriel sicherstellen” klar positioniert. Immer wieder haben in den vergangenen Jahren Vertreter der Bundesregierung und Mitglieder des Deutschen Bundestages auf die Situation des Klosters aufmerksam gemacht und in Gespraechen mit der tuerkischen Fuehrung vor der Gefaehrdung der Religionsvielfalt in der Tuerkei gewarnt.
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Liebe spd-Abgeordnete des Bundestages,
ich kenne das Gebiet im nahen Osten von mehreren Urlauben und habe es liebgewonnen und viele Menschen dort schätzen gelernt. Im wunderbaren Kloster
Gabriel habe ich einen Tag verbracht. Ein Erlebniss hat mich sehr beeindruckt:
Ausgewanderte Familien kamen von wiet her (Nord-Europa) um in ihrer Heimat
an das erinnert zu werden, was sie verloren haben – und zu weinen.
Ich denke dass Sie als unsere Vertreter politisch mehr tun können als dies zu
bedauern. Ich werde darauf achten.
Mit freundlichen Grüssen und grosse Hoffnung auf menschliche Gerechtigkeit
Gerd Potthast
Ich freue mich auf eine Antwort von ihnen