Pfändung gestoppt!

Die türkische Firma MAK-In aus Izmir konnte ihre Vertragspflicht mit einem deutschen Unternehmen nicht erfüllen, weil ihre Mitarbeiter kein Visum bekamen. Daraufhin wurde der Vertrag in Höhe von 3,3 Millionen Euro hinfällig. MAK-In zog vor das Gericht und bekam Recht. Deutschland wurde zu einer Schadenersatzzahlung von 700.000 Euro verurteilt, doch das Land bezahlte nicht. Darauf beantragte die türkische Firma die Pfändung von deutschen Gütern in der Türkei: Das deutsche Gymnasium und 170 Hektar Land in Istanbul. Die notwendigen Unterlagen zum Vollzug der Pfändung wurden letzte Woche abgeschlossen. Nun hat Deutschland sich an das türkische Außenministerium gewandt und die Pfändung gestoppt. Der Antrag wurde an die Oberstaatsanwaltschaft in Istanbul weitergeleitet.

Der Firmenteilhaber Rechtsanwalt Hüseyin Cinşit erklärt: „Deutschland erkennt das Gerichtsurteil nicht an. Aber wir werden unseren Kampf nicht aufgeben. Gegen den Staatsanwalt, der die Pfändung gestoppt hat, werden wir bei der Oberstaatsanwaltschaft

Widerspruch einlegen.“

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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