Integration kennt kein Alter

Ein Gericht in Deutschland hat entschieden, dass eine 61-jährige Türkin, die weder lesen noch schreiben kann, an einem Integrationskurs teilnehmen muss. Das Urteil mit dem Aktennummer 4 K 2777/11 des Verwaltungsgerichtes in Karlsruhe zwingt die Analphabetin sich innerhalb kürzester Zeit für einen Integrationskurs anzumelden.

Nach der Hochzeit kam die Frau 1981 nach Deutschland und hat ab 1992 bei ihrem Mann gearbeitet, der einen Laden führt. 2000 bemerkten die Mitarbeiter der Ausländerbehörde, dass die Frau nicht einmal einfache Sätze auf Deutsch bilden kann und forderten sie auf, einen Integrationskurs zu besuchen. Die Frau lehnte ab, weil sie “59 Jahre alt, krank und Analphabetin ist.“

Seit langer Zeit lebe sie in Deutschland, ein Zeichen ihrer Integration, so die Frau und: „Ich habe sechs Kinder erzogen, die alle einen Diplom haben.“ Doch diese Einwände reichten nicht aus, die Richter zu überzeugen. Sie erklärten, dass sie bei der Frau die Notwendigkeit einer Integration sehen und erklärten: “Sie hat die ganze Zeit bei ihrem Mann gearbeitet. Am meisten hat sie sich wirtschaftlich integriert. Die Integration ihrer Kinder decken nicht ihren Integrationsbedarf.“

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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