Gericht lockert Visumspflicht

München – Der lang anhaltende Streit zwischen Ankara und Berlin über den Visazwang für Türken geht in eine neue Runde. Das Bayerische Verwaltungsgericht in München entschied am Mittwoch, nach dem seit 1973 geltenden Assoziierungsabkommen bräuchten Türken in bestimmten Fällen kein Visum mehr. Das Gericht folgt damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 2009, die von der Bundesregierung aber bislang nicht akzeptiert wird.

Im konkreten Fall ging es um eine Türkin, die am Münchner Flughafen den Transitbereich nicht verlassen durfte. Die Frau wollte nur im Airport Kempinski-Hotel übernachten, da sie nach Ankunft aus den USA ihren Anschlussflug in die Türkei verpasst hatte. Die Gattin eines Geschäftsmanns musste schließlich im Transitbereich des Airports nächtigen und klagte danach wegen dieser Behandlung. Ihr Münchner Anwalt, Temel Nal, sprach nach dem Urteil von einer ‘Grundsatzentscheidung’. Allerdings ist diese noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ ei…

 

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