Deutschlands Visum wackelt
Das Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts, wonach türkische Touristen bis zu drei Monaten ohne Visum in Deutschland aufhalten können, wurde unter den Rechtsexperten als „Fall der Visum-Mauer“ kommentiert. Die Rechtsgelehrten sind sich einig, dass die deutsche Visumspraxis für türkische Touristen nicht mehr haltbar sei. Bei dem vorliegenden Fall hatte Canan Erdogan aus den USA auf dem Münchener Flughafen ihren Anschluss nach Istanbul verpasst. Daraufhin wollte sie in einem Hotel übernachten, jedoch wurde ihr das Verlassen des Transitbereichs verboten. Daraufhin erstatte sie eine Anzeige. Das Gericht entschied, dass sich türkische Touristen bis zu drei Monaten ohne Visum in Deutschland aufhalten können. Die Rechtsanwälte Temel Nal und Serdal Altuntas, die der Frau bei der Verhandlung verteidigt und sich durchgesetzt haben, freuen sich. Auch der Rechtsanwalt Prof. Rolf Gutmann, der beim Europäischen Gerichtshof das berühmte „Soysal-Urteil“ erreichte, sagte: „Das bedeutet ein Fall der Visummauer.“ Es wird erwartet, dass die bayerischen Behörden gegen das Urteil Revision einlegen.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.