Visum vor dem Verwaltungsgericht

Diesmal wird die Bundesregierung vor dem Berliner Verwaltungsgericht erklären müssen, warum sie die Visumsurteile des Europäischen Gerichthofes (EuGH) für türkische Staatsangehörige nicht anwendet. Ein türkischer Staatsbürger namens Murat Gül aus Bursa wollte in Hamburg eine Sprachschule besuchen und deshalb ohne Visum nach Deutschland einreisen. Vorsorglich wollte er sich vom Auswärtigen  Amt bestätigen lassen, dass er für diese Reise kein Visum braucht. Das Auswärtige Amt hat es jedoch nicht bewilligt. Sein Rechtsanwalt Mülayim Hüseyin hat die Angelegenheit  vor dem Verwaltungsgericht Berlin gebracht. „Laut Soysal-Urteil des EuGH dürfen die türkischen Staatsangehörigen zwecks Inanspruchnahme von Dienstleistungen ohne Visum in die EU-Länder einreisen. Jetzt muss Deutschland erklären, warum sie diese nicht anwendet“, so der Rechtsanwalt.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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