Gericht erlaubt NPD-Wahlplakate!

Einige hessische Gemeinden wie Bad Hersfeld ließen die Wahlplakate der rechtsextremen NPD abhängen, weil sie die Inhalte als Volksverhetzung bewerteten. Daraufhin wandte sich die NPD per Eilantrag an das Verwaltungsgericht Kassel, das nun entschied, dass die Wahlplakate wieder aufgehängt werden müssen. Es ging in erster Linie um den Slogan: „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“. Das Gericht urteilte, dass dieser Spruch ganz klar keine Volksverhetzung beinhaltet, was zum beispiel der Fall wäre, wenn die NPD zur Kürzung der Sozialleistungen für Roma und Sinti fordern würde, die ihnen rechtlich zustehen.

Zwar sieht das Gericht schon, dass die Bürger mit diesem Slogan der NPD die Abwertung einer Volksgruppe verbinden könnte, aber weil der Slogan nicht direkt als Volksverhetzung gewertet könne, muss man ihn in einer Demokratie hinnehmen.

Der Bürgermeister von Giessen Dietling Grabe-Bolz brachte seinen Unmut über diese Entscheidung mit den Worten: „Ich ertrage es nicht, dass solche Wahlplakate noch einen Tag die Luft in unserer Stadt verschmutzen“ zum Ausdruck

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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