Sprachpflicht ist ungesetzlich!
Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Verschärfungen des Fremdenrechts seit Österreichs EU-Betritt 1995 gegenüber Türken nicht anzuwenden sind.
Karlheinz Grundböck, der Sprecher des Innenministeriums, hat erklärt. dass dieser Entscheidung, die in Absprache mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) getroffen wurde, Folge zu leisten ist. Damit sind künftig Türken, die mit Österreichern verheiratet sind, von Bedingungen wie „Deutschkenntnisse vor dem Zuzug“ oder „Integrationsvereinbarungen“ ausgenommen. Daneben ist auch die Altersbegrenzung für Eheschließung von 21 Jahren aufgehoben.
Die Entscheidung des Gerichtshofes wurde am Montag von der Grünen Menschenrechtssprecherin Alev Korun präsentiert.
Wie kam es zu dieser Entscheidung?
Der türkische Staatsbürger Murat Dereci beantragte 2001 Asyl in Österreich. Während seines Aufenthaltes heiratete er eine Österreicherin mit der er drei Kinder bekam. Als er eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung beantragte, wurde Dereci nach der verschärften Gesetzeslage aufgefordert, das Land zu verlassen und in der Türkei einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen. Dereci zog bis vor den Verwaltungsgerichtshof, der sich an den Europäischen Gerichtshof wandte. Dieser entschied im November 2011, dass die Verschärfungen des Fremdenrechts nicht für Türken anzuwenden sei und verwiesen auf ein bereits lange bestehendes Assoziierungsabkommen zwischen der Türkei und der EU.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.