Kammerwahl: Türken dürfen kandidieren

Lange hat es gedauert, nun steht die Vereinbarung zwischen den Wirtschaftskammern in Österreich und jener der Türkei.

Unternehmer mit türkischer Staatsbürgerschaft werden bei den nächsten Wirtschaftskammerwahlen in ganz Österreich kandidieren dürfen. Gleiches wird für österreichische Staatsbürger in der Türkei gelten.

Nach jahrelangen Verhandlungen ist es dem Wirtschaftsbund nun gelungen, zwischen den Wirtschaftskammern in Österreich (WKÖ) und jener der Türkei (TOBB) ein gegenseitiges Kandidatur-Recht – das passive Wahlrecht bei Wahlen zur Interessenvertretung – in Österreich und der Türkei zu vereinbaren.

 

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