Arzt verurteilt Abschiebungsurteil

Mit Spannung wird die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes im Falle von Ayşe Çetinkaya erwartet. Die 71-jährige war nach dem Tod ihres Mannes nach Deutschland gekommen und möchte bei ihrem Sohn in Köln bleiben.

Der kranken Frau wurde aber erlaubt nur  bis März in Deutschland zu bleiben. Ihre Familie hat erklärt, dass sie unter verschiedenen Krankheiten leidet und in der Türkei niemanden hat, der sich um sie kümmern kann und: „Wir werden sie selbst pflegen und möchten weder Unterstützung oder Hilfe von der Bundesregierung, dass einzige was wir möchten ist, dass sie hier bleiben darf.“

Ayşe Çetinkaya hat dem Kölner Verwaltungsgericht ein ärztliches Atteste über ihren Zustand vorgelegt, das aber nicht berücksichtigt wurden. Die Familie sagt: „Die Experten sagen, dass Patienten und Psychiater ohne einen Übersetzer miteinander reden sollten. Wir haben uns an der Kölner Psychiater Ismet Karaoğuz gewandt. Er hat schriftlich bestätigt, dass unsere Mutter nach dem Tod ihres Mannes mit dem sie 50 Jahre verheiratet war an ständiger Traurigkeit, Weinanfälle. Desinteresse, Todesvorstellungen, Appetitlosigkeit, Schlafprobleme, Erschöpfung und Selbstzweifel leidet.“ Allerdings erklärte das Gericht, dass der Arzt, der zu dieser Schlussfolgerung gekommen ist, auch Türke ist.

Dr. Ismet Karaoğuz erklärt, dass die Kinder von Ayşe Çetinkaya ihm gesagt haben, dass die Patientin in der Türkei nicht aus dem Haus geht und auf ihre Ernährung achtet und: „Ich weiß nicht, wie entscheidend es ist, bei der Urteilsfällung die Nationalität des Arztes in den Vordergrund zu stellen. Da es vor dem Gesetz unwichtig ist, ob jemand Türke oder Deutscher ist, entsteht der Eindruck, dass bei der Entscheidung Vorurteile eine Rolle gespielt haben. Und wenn man glaubt, dass das Attest nicht in Ordnung ist, warum haben sie nicht einen zweiten Attest von einem anderen Arzt eingefordert?“

Karaoğuz: „Ich bin überzeugt davon, dass ich mein Beruf unabhängig ausführe. In deutschen Gesundheitssystem hat jeder Patient das Recht sich von einem Arzt seiner Wahl untersuchen zu lassen.“ Er steht zu seinem Patientenbericht, dass er geschrieben hat und wird ihm gegebenfalls auch dem Oberverwaltungsgericht vorlegen, so Karaoğuz.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *