Entschädigungszahlungen sind kein Einkommen!
Barbara John, die Ombudsfrau für die Opfer der Neonazi-Mordserie, hat die Bundesregierung aufgefordert, die Entschädigungszahlungen für die Opferfamilien nicht auf deren Einkommen aufzurechnen.
Daraufhin hat die Bundesregierung die Anweisung gegeben, die Entschädigungszahlungen nicht als Einkommen zu berechnen. In einem Brief werden die Agenturen für Arbeit und Sozialdienststellen darüber informiert, dass diese Zahlungen nicht auf Hartz IV, die Sozialhilfe oder die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet werden dürfen. Barbara John, die zwischen der Bundesregierung und den Opferfamilien vermittelt, sagte: „In einigen Fällen besteht die Gefahr, dass die Entschädigungszahlungen des Staates auf die Sozialleistungen angerechnet werden, die die Opferfamilien bekommen“.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.