Türken zahlen zu viel!
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das von der Bundesregierung nicht akzeptiert wird, wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Das höchste Verwaltungsgericht in Deutschland hat entschieden, dass es diskriminierend ist von den Türken mehr Gebühren für die Aufenthaltsgenehmigung zu verlangen als von EU-Bürgern. Außerdem erklärt das Gericht, dass dieses Vorgehen gegen das Abkommen zwischen der Türkei und der EU verstößt.
EU-Bürger bezahlen für ihre Aufenthaltsgenehmigung 8 Euro, Türken dagegen müssen 40 Euro dafür aufbringen. Für die elektronische Aufenthaltskarte zahlen EU-Bürger 28.80 Euro, Türken 135 Euro. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes 2009 hatte das Verwaltungsgericht in Aachen am 14. März 2012 im Fall “Şahin“ entschieden, das die Regelungen der Bundesregierung rechtmäßig sind.
Eine Anfrage des Grünen Abgeordneten Memet Kılıç hatte die Bundesregierung damit beantwortet, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes nur die Niederlande betrifft. Kılıç bewertete die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts folgendermaßen: „Dieses Urteil beendet die Rechtsmissachtung der Bundesregierung mit einem harten Schlag. Dieses Urteil ist im Namen der Justiz ein wichtiger Sieg.“
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.