Ohne Sprachkurs keine Aufenthaltserlaubnis

Ausländer, die zwecks Studiums nach Deutschland einreisen, müssen in der Regel innerhalb zwei Jahre ausreichend Deutsch gelernt haben. Sonst können die Behörden die Aufenthaltserlaubnis verweigern. Das ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Die Klägerin hatte zwecks Studium, vor zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Da sie inzwischen ein Kind bekam, konnte sie nicht mit dem Sprachkurs beginnen. Das Gericht hat das Argument der Klägerin als Ausnahmegrund für eine längere Aufenthaltserlaubnis nicht akzeptiert.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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