“Jugendamt trägt Mitverantwortung für Yağmurs Tod!“
Die dreijährige Yağmur Y. aus Hamburg Billstedt starb am 18. August nach schweren Misshandlungen durch ihre Eltern an inneren Blutungen. Nun haben die Hamburger Grünen den Behörden vorgeworfen, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Wenige Wochen vor ihrem Tod hätte das kleine Mädchen an der Vorsorgeuntersuchung U7a teilnehmen müssen, aber ihre Eltern erschienen nicht mit ihr beim Kinderarzt.
Die Grünen haben eine kleine Anfrage beim Hamburger Senat gestellt. Die Grünen-Abgeordnete Christiane Blömeke erklärt: „Möglicherweise hätte ein Kinderarzt Hinweise auf Misshandlung entdeckt. Hat das Jugendamt nicht kontrolliert? Der Senat muss diese Fragen jetzt beantworten.“
Yağmur wurde 2010 geboren und nach wenigen Monaten einer Pflegefamilie anvertraut. Nachdem das Jugendamt einen positiven Lebenswandel beim Vater feststellte, wurde der Familie erlaubt das Kind zu sehen. Im Februar 2013 erlitt Yağmur eine schwere Kopfverletzung und musste operiert werden. Daraufhin ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen die Eltern, stellte den Fall aber ein: „Wir hielten die Eltern für die Hauptverdächtigen, aber weil wir nicht wussten, ob Vater oder Mutter das Kind misshandelt hatte, konnten wir niemanden anklagen“, heißt es in der Erklärung. Warum das Jugendamt das Kind weiterhin den Eltern anvertraute muss geklärt werden. Der Vater und die Mutter sitzen zur Zeit im Untersuchungshaft.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.