Finanzamt erklärt in SABAH: Der neue Dönerrechner
Die Finanzämter bestimmen die tatsächlichen Umsätze von Dönerbuden in dem sie die Einkäufe auf die Verkäufe hochrechnen. Als Berechnungsgrundlage dienen Zutaten, die als Ausgaben verzeichnet wurden. Aus diesen Angaben kann man die Zahl der Döner ermitteln, die daraus gemacht wurden, um die Verkaufszahlen zu schätzen und die Umsatzsteuer zu bestimmen, eine übliche Vorgehensweise wie das Finanzamt mitteilte.
Monika Stasch von der Pressestelle der Frankfurter Finanzbehörde sagte zu SABAH, dass diese Berechnungsart legal ist und bei der Bestimmung der tatsächlichen Verkaufszahlen die Kosten, die Ausgaben und die Öffnungszeiten eine wesentliche Rolle spielen.
Es kann geschätzt werden.
In ihrer Erklärung heißt es weiter: “Gerade bei Unternehmen, die ihren gesamten Umsatz mit Barbezahlungen machen, müssen diese Zahlen geprüft werden. Bei solch einer Prüfung kann der Prüfer diese Berechnungsweise anwenden. Bei der Berechnung werden die Zutaten stark berücksichtigt, sowie der Anteil von Rohzutaten und verwendeten Zutaten”. Wenn die hochgerechneten Umsatzzahlen nicht denen entsprechen, die bei der Steuererklärung angegeben wurden, wird das Finanzamt die Schätzungen nach gesetzlichen Grundlagen vornehmen.
Was wird berechnet?
Das Finanzamt berechnet auf Grundlage der Dönergröße, verwendeten Zutaten, angegeben Ausgabenrechnungen und Verkaufspreis, so die Erklärung. Zudem werden statistische und mathematische Faktoren genutzt. Für solch eine Berechnung spielen auch die Öffnungszeiten eine wesentliche Rolle: “Diese Berechnungsart wurde von den Gerichten anerkannt und wird von Finanzämtern in den passenden Unternehmen als Prüfungsmethode angewendet”, so Monika Stasch.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.