Steuererleichterung für Dönerläden

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bringt vor allem Döner-Läden, jedoch  auch weiteren Fastfood-Ketten erhebliche Verbesserung. Der EuGH hat entschieden, dass die Abgabe von Speisen an Imbissständen bzw. in Kinofoyers zum sofortigen Verzehr eine Lieferung von Gegenständen darstellt und somit nicht direkt dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegt. Bislang war es stets umstritten gewesen, ob Fastfood wie bei Schnellimbissen mit 7 oder mit 19 Prozent zu versteuern sei. Das neueste Urteil der  EuGH (C-497/09, 499/09,501/09 und 502/09) bringt nun Klarheit in der Sache.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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