Beschneidung bleibt straffrei
Nach dem Urteil des Kölner Landgerichts waren Beschneidungen als “Körperverletzung“ verboten. Nun hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzesentwurf vorgelegt, demnach die Beschneidungen straffrei bleiben, wenn sie mit Einwilligung der Eltern fachgerecht durchgeführt werden. Außerdem darf der Eingriff bei jüdischen Babys in den ersten sechs Monaten nach ihrer Geburt von traditionelle jüdischen Beschneidern durchgeführt werden.
Das Beschneidungsverbot in Deutschland hat bei den Juden und Muslimen im Lande, aber auch weltweit, für heftige Empörung gesorgt. Die entschlossenen Reaktionen sich dieses religiöse Ritual nicht verbieten zu lassen, hat auch dafür gesorgt, dass es zu einer gesetzlichen Neureglung kam.
Der Gesetzesvorschlag wurde am Dienstag den Bundesländern und den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Am Freitag soll eine Expertenanhörung im Bundesjustizministerium stattfinden.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.