“Auch wenn wir sterben, wird der Prozess nicht unterbrochen!“
Gestern fand der vierte Prozesstag im NSU-Fall statt. Die Verhandlung begann mit 15 Minuten Verspätung, weil Zschäpes Verteidiger mit ihr reden wollten. Die Hauptangeklagte wiederholte routiniert ihr Verhalten im Gerichtsaal. Sie drehte den Zuschauern und Journalisten den Rücken zu und versuchte keine Regung zu zeigen.
Der Vorsitzende Richter Götzl begann die Verhandlung mit den Anträgen vom Vortag. Bundesanwalt Diemer lehnte seine Absetzung als unbegründet ab, weil ein Staatsanwalt im Gegensatz zu einem Richter nicht wegen Befangenheit ausgewechselt werden darf. Diemer erklärte: „Selbst wenn wir vier bei einem Verkehrsunfall ums Leben kämen, käme es dem Generalbundesanwalt nicht in den Sinn, das Verfahren zu unterbrechen.“
Die Verteidiger von Zschäpe hatten sich außerdem beschwert, weil sie angeblich keine vollständigen Akteneinsicht hatten und forderten Einsicht in die Unterlagen der drei NSU-Untersuchungskommissionen. Diemer forderte auch die Ablehnung dieses Antrages und sagte, dass in die Akten nur Unterlagen gekommen sind, die für die Schuld und Straffrage nicht von Bedeutung sind, so der Bundesanwalt und: „Uns Willkür zu unterstellen, ist gerade zu hanebüchen.“
Die Anwälte der Nebenklage düpierten die drei Verteidiger von Zschäpe, in dem sie erklärten, dass sie jegliche Akteneinsicht bekamen, man hätte “sich nur die Mühe machen müssen nach Karlsruhe zu fahren.“
Auch der Antrag auf Ton- und Bildmitschnitt wurde von Götzl abgelehnt. Die Anwälte hatte am dritten Prozesstag beantragt, die Dimension des Verfahrens aufzuzeichnen, um den Überblick behalten zu können. Der Richter ist aber der Meinung, dass diese Aufzeichnung die Zeugen in ihren Aussagen beeinflussen kann. Auch dem Antrag auf das Recht “als erster Reden zu dürfen“, den Heer gestellt hatte, kam Götzl nicht nach. Somit wurden alle Anträge, die die drei Anwälte von Zschäpe stellten, als Nichtigkeiten abgelehnt.
Nach em die Formalitäten geklärt wurden, fiel die Entscheidung über das wichtige Thema “Keupstraße“. Der Nagelbombenanschlag in Köln wird nicht separat, sondern als Teil des NSU-Prozess verhandelt.
Auf der anderen Seite erklärten die Anwälte Zschäpes, dass ihre Mandantin schweigen wird. Andre E. sagte ebenfalls “Nein“ als er gefragt wurde, ob er aussagen wird. Ralf Wohlleben wird sich nur schriftlich zu den Vorwürfen äußern. Carsten S. Sagte laut und deutlich: ”Ich werde aussagen“. Holger G., der sich im Kronzeugenprogramm befindet, nickte dem Richter bejahend zu und erklärte somit, dass er seine ausführliche Aussage vor dem Gericht wiederholen wird. Die Aussagen der beiden Angeklagten, die sich ausdrücklich von ihrer rechten Vergangenheit distanziert haben, wird mit Spannung erwartet. Sie haben auch zugestimmt, die Fragen der Anwälte der Nebenklage zu beantworten.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.