Profit vor Gesundheit: Fallpauschalen
Profit vor Gesundheit: Fallpauschalen
Ariyaneh Nazarzadeh
Unter Fallpauschalen versteht man ein Vergütungssystem von Leistungen im Gesundheitswesen. Diese Leistungen werden jedoch nicht an dem Aufenthalt der Patienten berechnet, sondern nach dem jeweiligen Behandlungsfall. Die Fallpauschalen oder auch „Diagnosis Related Groups“ (DRG) wurden eingeführt, um anwachsenden Gesundheitskosten und demografischen Entwicklungen entgegenzuwirken. Damit sollte eine höhere Transparenz im Gesundheitswesen, eine effizientere Patientenversorgung und eine höhere Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser erzielt werden.
Wieso Fallpauschalen?
Fallpauschalen werden nicht wie früher nach den Liegetagen eines Patienten berechnet, sondern mittels Fallpauschalen-Katalogen, also den angewandten Behandlungsmaßnahmen, die in verschiedene Kategorien eingeteilt werden, wie beispielsweise Krankheiten des Nervensystems oder psychische Krankheiten.
Dabei entsteht das Problem, dass die Kategorien Patienten mit teilweise sehr unterschiedlichen Diagnosen und Behandlungsarten in gleiche Fallgruppen einteilen. Und da Fallpauschalen, ganz egal wie die Versorgungsqualität ist, ohnehin gezahlt werden, entsteht ein Kostenunterschied, der es Krankenhäusern ermöglicht, lukrative Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel selektiv nur wenige kostenaufwändige Patientengruppen zu behandeln und die anderen entweder abzuweisen oder in andere Krankenhäuser weiterzuleiten. Als lukrativ erweist sich beispielsweise das Entfernen des Blinddarms. Dieser Eingriff ist oftmals nicht nötig, aber wird nach dem Fallpauschalen-System gut vergütet und daher trotzdem oft durchgeführt.
Der lukrative Hintergedanke
Dies geht zulasten der Behandlungsqualität und der Beschäftigten. Dadurch entsteht eine dramatische Unterbesetzung in der stationären Krankenpflege, um den Verlusten entgegenzuwirken. Seit der Einführung der Fallpauschalen ist eine sogenannte Privatisierungswelle zu beobachten. Die Zahl der Allgemeinkrankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft sinkt drastisch und die privaten, gewinnorientierten Krankenhäuser vermehren sich zunehmend.
Diese gewinnorientierten Konzerne konnten durch das DRG-System richtig aufblühen, weil die Fallpauschalen Gewinn erst ermöglichen.
Hinzu kommt, dass Stichproben der Daten von Kliniken, die in die Kalkulation zur Bestimmung der Fallpauschalen einfließen, nicht repräsentativ für alle in Deutschland existierenden Krankenhäuser sind und somit Krankenhäuser mit besserer Besetzung meist die gleiche Vergütung wie schlechter besetzte Krankenhäuser erhalten. So entsteht ein Reiz zum Personalabbau, was zu Unterbesetzung führt, da auf diese Weise besonders viel Gewinn erwirtschaftet werden kann.
Private Krankenhausketten wie beispielsweise Asklepios oder Helios wurden von privaten Krankenhausbetreibern aufgekauft und marktreif gemacht und stehen jetzt in Konkurrenz zueinander.
Denn mit der Einführung der Fallpauschalen wurde es den privaten Konzernen erst ermöglicht, Überschüsse dauerhaft als Gewinne zu behalten!
Mit den in Deutschland erzeugten Gewinnen versuchen Konzerne durch das Aufkaufen von Krankenhäusern im Ausland zu „Global Playern“ aufzusteigen.
Die Verlierer des DRG-Systems
Pflegekräfte versorgen somit mehr Patienten in kürzerer Zeit und erhalten gleichzeitig einen niedrigeren Lohn. All diese Folgen wirken sich enorm auf die Qualität der Behandlung eines Patienten aus. Durch diese Unterbesetzung riskiert man schwere und lebensbedrohliche Komplikationen bis hin zum Versterben eines Patienten.
Hoffnung auf bessere Bedingungen?
Nach zahlreichen Protesten reagierte die Bundesregierung mit dem Herauslösen der Kosten für das Pflegepersonal aus den Fallpauschalen. Ein nennenswerter Schritt, jedoch löst er die bestehenden Probleme nicht. Eine Lösung würde bedeuten, die Fallpauschalen komplett abzuschaffen. Der Fokus sollte vielmehr auf eine sinnvolle Krankenhaus-Finanzierung nach dem Selbstdeckungsprinzip gelegt werden.
Das Krankenhaus Finanzierungsgesetz (KHG) verpflichtet den Staat zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung. Mit dem Selbstkostendeckungsprinzips können Krankenhäuser, die im Landeskrankenhausplan als notwendig anerkannt werden, im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsvorlagen das nötige Geld bekommen, um ihr Bestehen sicherzustellen. Wichtig dabei ist, Qualitätskriterien einzuführen, etwa wie viele Pflegekräfte auf einer Station sind, was momentan unberücksichtigt bleibt.
Letztlich bedeuten Fallpauschalen Ausbeutung der Pflegekräfte und sorgen dafür, dass ärztliche Versorgung zu einem lukrativen Geschäft wird, das Menschenleben aufs Spiel setzt und nur Leben retten wird, solange es sich rentiert.
Das Gesundheitswesen in Deutschland ist chronisch unterfinanziert. Die Folge: Rund 20.000 Fachkräfte fehlen alleine in den Krankenhäusern NRWs.
Den Preis dafür zahlen die Patienten und die Beschäftigten. Einspringen aus der Freizeit, keine Pausen, Überstunden, mit schlechtem Gefühl nach Hause gehen, weil man seinen Ansprüchen nicht gerecht werden konnte: Viele Beschäftigte sind chronisch überlastet, schieben Überstunden vor sich her, werden krank, haben innerlich gekündigt oder dem Arbeitsplatz Krankenhaus bereits den Rücken gekehrt.
Die Politik hat keine wirksamen Lösungen erarbeitet, um die Beschäftigten im Beruf zu halten oder mit besseren Arbeitsbedingungen in den Beruf zurückzuholen. Das geht zu Lasten aller Bürger, die viel schlechter versorgt werden, als es notwendig wäre, um schnell und nachhaltig zu genesen. Eine gute Gesundheitsversorgung geht nur mit guten Arbeitsbedingungen, ausreichend Zeit und genügend Personal.
Deswegen streiken in NRW Kolleginnen und Kollegen aus den 6 Universitätskliniken für einen Entlastungstarifvertrag, bei dem es neben mehr Lohn auch um mehr Personal und Ausgleich geht, und zwar in allen Arbeitsbereichen im Uniklinik-Betrieb.
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