Opfer von häuslicher Gewalt zu 15 Jahren verurteilt

Opfer von häuslicher Gewalt zu 15 Jahren verurteilt

Çilem Doğan hatte vor einigen Jahren in der Türkei traurige Berühmtheit erlangt. Als Opfer von häuslicher Gewalt hatte Sie 2015 ihren Ehemann und Peiniger Hasan Karabulut getötet, um der jahrelangen Gewaltspirale zu entkommen. Die 10. Große Strafkammer zu Adana hatte sie wegen Totschlags zu 18 Jahren Haft verurteilt. Aufgrund ihres Auftretens vor dem Gericht wurde das Strafmaß auf 15 Jahre herabgesetzt.

In ihrem Urteil hatte die Strafkammer zwar die jahrelange Misshandlung als schwere Provokation eingestuft. Nach Ansicht des vorsitzenden Richters hätte die Tat als Notwehr geahndet werden müssen. Er wurde allerdings von den beiden Beisitzern überstimmt, so dass es zu einer Verurteilung von Çilem Doğan kam.

Der Prozess gegen sie stellte das Problem häusliche Gewalt wieder in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Auch die Tatsache, dass Doğan für eine Zeit lag mit ihrer Tochter ins Gefängnis wanderte, hatte die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit geweckt. Der medial begleitete Fall rief Frauenorganisationen auf den Plan, die für einen Freispruch für Çilem Doğan kämpften.

Nun wurde der Fall vor dem Kassationsgerichtshof als höchste Berufungsinstanz erneut verhandelt. Die 1. Strafkammer des obersten Gerichts bestätigte das Urteil des Landgerichts Adana, so dass Çilem Doğan ihre Haftstrafe antreten musste. Ihre Anwältin Sevil Araci kritisierte das Urteil des Berufungsgerichts, das die Vorgeschichte nicht ausreichend berücksichtigt hätte. Das Gericht habe die jahrelange schwere Misshandlung ihrer Mandantin durch ihren Ehemann nicht in ihre Urteilsfindung einfließen lassen. Çilem Doğan habe während ihrer zweieinhalb Jahre andauernden Ehe ihren Mann wegen Gewalt unzählige Male angezeigt und insgesamt neun Mal Gewaltschutzbeschlüsse erwirkt. Der Staat habe trotzdem nicht für den Schutz gesorgt, den sie gebraucht habe: „Jedes Mal, wenn sie sich an die Polizei wandte, wurde sie nach Hause zurückgeschickt. Man riet ihr, sich nicht mit ihrem Mann anzulegen, weil er der Stärkere sei. In der Strafakte des Ex-Mannes findet man 19 Einträge. Vor diesem Hintergrund kommt das jetzige Urteil, das die Tat nicht als Notwehr einstuft, sozusagen einer Art Vorwurf gleich. Man sagt zu ihr, sie hätte sich umbringen lassen sollen.“ Sie kündigte an, vor das Verfassungsgericht zu ziehen, um das Urteil anzufechten.

In einer Erklärung teilte Çilem Doğan mit, dass sie nicht mit diesem Urteil gerechnet habe. Sie sei jahrelang Opfer von Misshandlungen gewesen und habe einen Kampf ums Überleben geführt. „Mit diesem Urteil wird man nicht nur mich einsperren, sondern auch meine 8-jährige Tochter zu einem Waisenkind machen. Ich werde meinen Kampf fortsetzen“, so Doğan. Eigentlich habe sie keine Erwartungen an das patriarchale Rechtssystem gehabt. Das Urteil habe sie in ihrem Misstrauen bestätigt. Sie rief Frauenorganisationen auf, den Kampf für Frauenrechte fortzusetzen und ihre Solidarität mit den Opfern von häuslicher Gewalt zu verstärken. (Quelle: Evrensel)

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