Verschärfte Zuzugsregelung: Türken nicht betroffen
Der von der Bundesregierung geplante Gesetzentwurf über die Verschärfung der Aufenthaltsregelung bei Ehegattenzuzug wird sich nicht auf die Türken in Deutschland beziehen. Der Gesetzentwurf sieht eine Bestandzeit der ehelichen Lebensgemeinschaft von zwei auf drei Jahren zu erhöhen, bevor der nachgezogene Ehepartner eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis bekommen kann. Diese Regelung soll der Bekämpfung von Scheinehen dienen. Auf eine Anfrage der LINKE-Abgeordneten Sevim Dagdelen erklärte die Bundesregierung jedoch, dass die Türken in Deutschland von dieser Gesetzänderung nicht betroffen sind. Grund dafür sei die Ergänzung zum Assoziierungsvertrag zwischen der EU und der Türkei im Jahre 1980.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.