Euro-Türken fordern Verfassungsklausel

Während sich das türkische Parlament mit der Verfassungsreform befasst, äußern die Euro-Türken den Wunsch, eine neue Klausel über die Staatsbürgerschaft in der neuen Verfassung zu verankern, wonach kein Bürger des Landes aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen werden darf. Denn viele europäische Länder setzen bei der Einbürgerung  der  Migranten voraus, dass sie aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft austreten. Wenn der Betroffene jedoch aufgrund einer Verfassungsklausel nicht aus seiner Staatsangehörigkeit entlassen werden darf, so darf er auch beide Staatsangehörigkeiten behalten.

Kenan Kolat, Vorsitzender der türkischen Gemeinde in Deutschland äußert sich in diesem Punkt sehr vorsichtig:  „Eine solche Verfassungsverankerung  kann auch Nachteile mit sich bringen, wie zum Beispiel hinsichtlich des Militärdienstes. Wir suchen nach einer idealen Lösung“.

Hasan Özdogan, Vorsitzender  der Union Europäisch-Türkischer Demokraten (UETD) zeigt auf die vier Länder, nämlich Deutschland, Österreich, die Niederlande und Dänemark, die die Doppelstaatsbürgerschaft nicht anerkennen. „Die Verfassungsreform in der Türkei kann sich als eine Chance für die Lösung des Problems herausstellen. Wenn Türken aus ihrer Staatsangehörigkeit nicht entlassen werden dürfen, ist es für uns von Vorteil. Es ebnet dann den Weg zu einer doppelten Staatsangehörigkeit.

Yasar Bilgin, Vorsitzender des Rats der türkischen Staatsbürger  (RTS) positioniert sich ebenfalls sehr vorsichtig:  „Mit einer Verfassungsklausel könnte man die Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft verhindern, das könnte jedoch auch zu Missbrauch führen“.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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