Doppelte Staatsbürgerschaft abgelehnt

Der gemeinsame Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen, der Sozialdemokraten (SPD), der Grünen und der Linken, über die Anerkennung der doppelten Staatsangehörigkeit wurde vom Innenausschuss des Bundestages mit den Stimmen der Koalitionsparteien CDU/CSU und FDP abgelehnt.
Nach geltendem Recht müssen sich die in Deutschland geborenen Kinder von Migranten mit dem Erreichen der Volljährigkeit bis zum 23. Lebensjahr nach einer Optionspflicht zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. Die SPD-Fraktion wollte für diese Personengruppe eine offizielle Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft erreichen. Das Vorhaben des Gesetzentwurfes wurde auch von den Grünen und den Linken unterstützt.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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