Das ändert sich 2013

Das neue Jahr bringt, wie jedes Jahr, auch Veränderungen mit sich. Und auch dieses Jahr wirken sie sich auf jeden einzelnen Bürger aus. Verschiedene neue Gesetze und Regelungen, die in Kraft getreten sind oder treten werden, zählen wir hier auf. Nicht bei wenigen „Veränderungen“ zeigt sich der Verdacht auf, dass der Wahlkampf für das nächste Jahr bereits angefangen hat. So minimal die meisten Veränderungen auch sind, sie bezwecken, dass die Regierung ihre Hände in Unschuld waschen und ihre neoliberale Politik vertuschen kann.

 

PRAXISGEBÜHR: Die Praxisgebühr von Zehn Euro pro Quartal fällt weg. Obwohl die Krankenkassen über Milliarden an Rücklagen verfügen, soll ihr Ausfall

von knapp zwei Milliarden Euro im Jahr durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen werden. Im Großen und Ganzen: Eine Veränderung im Sinne der Krankenkassen!

 

MINIJOBS: Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber steigt von 400 auf 450 Euro. Zugleich müssen Minijobber, die ab dem 1. Januar 2013 anfangen, zu arbeiten, eigene Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Auf Antrag kann man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner steigt ebenfalls von 400 auf 450 Euro. Minijobs drängen Normalbeschäftigungsverhältnisse zurück und führen direkt in die Altersarmut.

 

HARTZ IV: Die rund sechs Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen bekommen monatlich fünf bis acht Euro mehr. Der Regelsatz für einen Single steigt von 374 auf 382 Euro. Das ist ein Plus von 2,1 Prozent. Beim Start von Hartz IV im Jahr 2005 waren es 345 Euro, also ganze 37 Euro in 8 Jahren, eine Steigung von ca. 1,1 Prozent. Der Hartz-IV-Satz für Partner erhöht sich um acht auf 345 Euro, für Kinder bis sechs Jahre auf 224 Euro (plus 5 Euro), für Kinder von 7 bis 14 Jahren um 6 auf 255 Euro und für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren um ebenfalls 6 auf 289 Euro. Trotz den erhöhten Bezügen bleibt Hartz IV-Empfängern immer weniger Geld zum Leben. Sie müssen einen größeren Teil ihres Einkommens für die Grundversorgung ausgeben als noch vor acht Jahren. Nebenbei bemerkt: die erwartete Inflationsrate für 2013 beträgt 1,9 Prozent.

 

BETREUUNGSGELD: Wer seine Kinder, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden, nicht in einer öffentlichen Einrichtung betreuen lässt, kann von August an das sogenannte Betreuungsgeld erhalten. Es handelt sich zunächst um monatlich 100 Euro für ein- und zweijährige Kinder, von August des Folgejahres an sind es dann 150 Euro. Faktisch werden Eltern, die nahe dem Existenzminimum leben, das Betreuungsgeld nehmen müssen und auf eine öffentliche Betreuungseinrichtung verzichten. In Thüringen, wo es das Betreuungsgeld schon länger gibt, konnte dieser Effekt bereits beobachtet werden.

 

BRIEFPORTO: Wenn die Bundesbürger im kommenden Jahr einen Brief verschicken, werden sie sich an eine neue Zahl gewöhnen müssen: 58 Cent statt bislang 55 Cent kostet dann ein Standardbrief. Größere Briefe kosten statt 2,20, 2,40 Euro.

 

GEZ: Sie wird komplett nach dem Prinzip “Eine Wohnung, ein Beitrag” umgestellt. Die Zahl der Fernseh- und Radiogeräte oder die Zahl der Mitbewohner spielt keine Rolle mehr. Die Rundfunkabgabe von – wie bisher – 17,98 Euro im Monat wird also gleichermaßen fällig für Singles, Großfamilien oder eine WG. Hintergrund der Umstellung ist, dass öffentlich-rechtliche Radio- und TV-Sender via Smartphone und Laptop inzwischen überall empfangbar sind, immer mehr Bürger ihre Radio- und Fernsehgeräte zu Hause abmeldeten, was die Einnahmen aus der Rundfunkgebühr schmelzen ließ. Die Abgabe soll dies nun stoppen.

 

RENTE: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 1995. Damit nimmt die Rentenversicherung mehr als 6 Milliarden weniger ein. Ein Durchschnittsverdiener mit 2600 Euro brutto im Monat zahlt damit etwa neun Euro weniger als bisher in die Rentenkasse ein. Der Beitragssatz wird gesenkt, wenn – wie jetzt zum Jahresende – die Rücklagen der Rentenkasse über die Marke von anderthalb Monatsausgaben steigen.

 

PFLEGEVERSICHERUNG: Der Beitragssatz steigt zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Das bringt Mehreinnahmen von 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro im Jahr.

 

UNISEX – TARIFE: Obwohl das Gesetz Mitte Dezember an der letzten parlamentarischen Hürde, am Bundesrat, hängen blieb, wollen die Versicherungen ungeachtet dessen vom 21. Dezember an nur noch sogenannte Unisex-Tarife anbieten. Damit ist dann Schluss mit der vom Europäischen Gerichtshof beanstandeten Geschlechterdiskriminierung. Teurer wird es für Männer bei der Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge, für Frauen bei Risikoversicherungen. Bisher wurden diese Tarife nach Geschlecht differenziert. Bei Unisex-Tarifen zahlen Männer und Frauen für die gleiche Versicherung den gleichen Preis.

 

BENZINPREISE: Beim Kartellamt wird eine Meldestelle eingerichtet. Die Tankstellen in Deutschland sollen dieser Transparenzstelle ihre Preise für Benzin und Diesel melden. In einer Datenbank erfasst, werden sie privaten Anbietern fürs Erstellen von Vergleichsportalen zur Verfügung gestellt. Via Internet, Smartphone-Apps oder Navigationssystemen können Autofahrer – wahrscheinlich ab Sommer 2013 – die aktuellen Preise abfragen.

 

FÜHRERSCHEIN: Fahrerlaubnisse, die die Behörden ab dem 19. Januar 2013 erteilen oder verlängern, sind automatisch auf 15 Jahre befristet. Danach muss das Dokument erneuert werden. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgehändigten Führerscheine bleiben bis zum 18. Januar 2033 gültig. Neue Führerscheinprüfungen oder ein obligatorischer Arztbesuch für Ältere sind bislang nicht vorgesehen. Die Ausstellung eines neuen Führerscheins lehnen die Ämter ab, wenn der Bewerber seinen Führerschein in einem anderen EU-Land eingeschränkt oder zeitweilig oder für immer entzogen bekommen hat.

 

FERNBUSSE: Die Bahn hatte sich jahrelang erfolgreich gegen Linienbusse im Fernverkehr gewehrt, doch nun haben sie den Kampf verloren. Als neue Konkurrenz zu Zügen, Autos und Billigfliegern bekommen innerdeutsche Fernlinienbusse freie Fahrt. Mit Rücksicht auf den vom Steuerzahler subventionierten Öffentlichen Nahverkehr dürfen die Fernbusse aber nur Haltepunkte im Abstand von mindestens 50 Kilometern anfahren.

 

ELEKTROAUTOS: Reine Elektrofahrzeuge einschließlich Brennstoffzellenfahrzeugen mit Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 werden für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Weitere Steueranreize gibt es für Elektroautos als Dienstwagen. Gehört ebenfalls zum Jahressteuergesetz 2013.

 

KNÖLLCHEN: Eine neue Verordnung des Bundesverkehrsministeriums sieht für das Überziehen der Höchstparkdauer um bis zu 30 Minuten künftig ein Verwarnungsgeld von zehn statt bisher fünf Euro vor. Jedes weitere Überschreiten der zulässigen Parkzeit lässt die Kosten für das Knöllchen steigen. Wer mehr als drei Stunden über das Parklimit parkt, muss dann 30 Euro überweisen. Start: möglicherweise am 1. April 2013.

Detaillierte Post auf Yeni Hayat – Neues Leben » Deutsch

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