Vereinsverbote gegen Neonazis, Islamisten, Rocker

Deutsche Behörden haben seit Inkrafttreten des Vereinsgesetzes 1964 bereits 107 kriminelle oder extremistische Neonazi-Gruppen, islamistische Vereinigungen und Rocker-Banden verboten. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums waren auch 15 rechtsextremistische Vereine darunter, die meisten Fälle betrafen aber Vereine extremistischer Ausländer.

Der zuständige Innenminister in Bund oder Land kann gemäß Artikel 9, Absatz 2 des Grundgesetzes Vereine verbieten, «deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten». Ausländervereine können zudem verboten werden, wenn sie zum Beispiel ausländische Terrororganisationen unterstützen.

Bei einem Verbot wird die Auflösung des Vereins und aller seiner Teilorganisationen angeordnet sowie das Vermögen beschlagnahmt. Gegen diese Einscheidung kann der Verein vor den Verwaltungsgerichten nachträglich Rechtsmittel einlegen und damit das Verbot anfechten.

In der rechtsextremistischen Szene wurden neben mehreren militanten Neonazi-Gruppen 2008 auch die revisionistischen Vereine «Collegium Humanum» mit der Unterorganisation «Bauernhilfe e.V.» und der «Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten» verboten.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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