Trotz Verjährung ausgebürgert!
Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hat einem Mann, der sich mit einem gefälschten Pass einbürgern lies, nach 8,5 Jahren die Deutsche Staatsbürgerschaft wieder aberkannt. Somit hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass trotz des 5-Jahres Fristes, die Einbürgerung unter falscher Identität nichtig ist und somit das Urteil eines Stuttgarter Gerichtes bestätigt.
2010 wurde ein Gesetz beschlossen, demnach die Einbürgerung rückwirkend für die letzten fünf Jahren zurückgenommen werden können. Daraufhin ist ein Pakistaner zum Amt gegangen und hat einen Geständnis abgelegt. ”Ich habe euch betrogen, aber vor mehr als fünf Jahren“, erklärte der Mann. Trotz dieser Aussage wurde ihm sein deutscher Pass entzogen woraufhin der Mann vor das Gericht zog.
Das Stuttgarter Verwaltungsgericht begründete sein Urteil damit, dass der Pakistani zwar 2004 eingebürgert wurde, aber die Bedingungen für den Erwerb der Deutschen Staatsbürgerschaft niemals erfüllt hat. In dem Urteil heißt es: „Aus diesem Grund gibt es keine rechtmäßig erworbene Staatsbürgerschaft“.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.