Südöstlich der Türkei ist FGM weiterhin nicht strafbar
Der Grenzzaun trennt die Türkei nicht nur von Nordirak, sondern auch von der weiblichen Genetialverstümmelung
Es stehe zwar nicht im Koran, jedoch “könnten” die Entscheidungsträger selbst darüber befinden, ob es tragbar ist oder nicht. In Anbetracht der Gesundheit des Kindes sei es aber besser, die Beschneidung abzulehnen Was in der Türkei eine schwere Straftat darstellt und drakonische Strafen nach sich ziehen würde, ist nur ein Steinwurf entfernt immer noch legal und weit verbreitet. Seit 2007 ringt man im kurdischen Autonomieparlament um die Durchsetzung eines Gesetzesentwurfs das die weibliche Genetialverstümmelung gesetzlich unter Strafe stellen soll. Der Frauenausschuss des kurdischen Regionalparlaments dass die Initiative der “Stop FGM in Kurdistan” im Nordirak mitträgt, steht dennoch mit dem Entwurf in einer Endlosschleife. Auch die Fatwa der geistlichen islamischen Führer im Nordirak konnten sich nicht durchringen, die weibliche Genetialverstümmelung kategorisch abzulehnen. Es stehe zwar nicht im Koran, jedoch “könnten” die Entscheidungsträger selbst darüber befinden, ob es tragbar ist oder nicht. In Anbetracht der Gesundheit des Kindes sei es aber besser, die Beschneidung abzulehnen, so das Urteil der höchsten geistlichen Instanz im Nordirak.
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