SABAH gewinnt historische Klage!

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat dem Eilantrag der türkischen Zeitung “Sabah” gegen die Platzvergabe beim NSU-Prozess stattgegeben.

Die mit Spannung erwartete Entscheidung wurde am Freitag gegen 18.00 Uhr bekannt gegeben. Das Bundesverfassungsgericht begründete dies mit den Pannen bei der Akkreditierung. Das Oberlandesgericht in München muss “eine angemessene Zahl an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten vergeben” ordnete das Bundesverfassungsgericht an. Die Richter erklärten, dass die Fehler bei der Platzvergabe “schwere juristische Probleme“ verursacht haben. Die türkischen Medien haben ein große Interesse an dem Prozess und “zurecht eine hohe Erwartung“ so das Bundesverfassungsgericht.

Nachdem das Münchener Oberlandesgericht in einer Stellungnahme am Mittwoch zugegeben hatte, Fehler und Pannen bei der Sitzvergabe gemacht zu haben und somit den Vorwurf des stellvertretenden SABAH-Chefredakteurs Ismail Erel bestätigte, richten sich alle Augen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Erel hatte erklärt, dass die Mail mit den Angaben über den Akkreditierungsbeginn, SABAH später erreichte als andere Medien. Einige Journalisten sollen bereits vorab über den Start der Platzvergabe informiert gewesen sein.

Die deutschen Medien haben die Klage von SABAH mit höchstem Interesse verfolgt und die türkische Zeitung in jeder Hinsicht unterstützt. Den ganzen Tag haben deutsche Journalisten ihre türkischen Kollegen angerufen und sich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erkundigt. Viele Fernsehsender kamen in die SABAH-Redaktion, um Reportagen zu machen. Als das Gericht seine Entscheidung bekannt gab, wurde der Erfolg von SABAH als Eilmeldung veröffentlicht. Wenn der Eilantrag von SABAH abgelehnt worden wäre, hätte kein türkisches Medium dem Prozess beiwohnen können.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

4 thoughts on “SABAH gewinnt historische Klage!

  • 12/04/2013 at 23:24
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    Es ist ein Armutszeugnis für die deutsche Rechtsprechung versucht mal in der Türkei an einem Prozess gegen einen deutschen teil zu nehmen. Ihr werdet des Landes verwiesen oder kommt am Flughafen keine Einreise.
    Das einzige was das Gericht in München falsch gemacht hat ist die Tatsache das es eine öffentliche Verhandlung gibt.
    Es fehlt jetzt nur noch das die Türkei die Auslieferung beantragt !!!

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  • 13/04/2013 at 00:14
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    Glückwunsch – geht doch. Jetzt muss auch ein Reporter von Sabah dabei sein. Das wünsche ich mir……..und wäre fair

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  • 13/04/2013 at 01:09
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    Ich gratuliere SABAH. Ich bin allerdings peinlich berührt, dass das OLG München zu dieser Lösung gerichtlich gezwungen werden musste. Schade das hätte nach all den peinlichen Ermittlungspannen nicht auch noch sein müssen.

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  • 13/04/2013 at 01:24
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    Gut gemacht, Sabah

    Platz für ausländische/türkische Berichterstattung bei diesem Prozess sollte selbstverständlich sein. Das Gericht hatte sich wohl bei der Art der Platzvergabe verrannt.
    Da hat das Verfassungsgericht jetzt im Sinne des Klägers entschieden.
    Gut

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