Religionsunterricht gegen den Willen!

Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein Westfalen gab einer katholischen Grundschule Recht, die sich weigerte einen türkischen Schüler aufzunehmen, der nicht am Religionsunterricht und Kirchengebet teilnehmen wollte.

In dem Urteil mit dem Aktenzeichen 19 B 1042/13 heißt es, dass das Landesschulrecht Grundschulen, die den katholischen und protestantischen Kirchen unterstehen, diese Entscheidung zugesteht. Damit bestätigt das Oberlandesgericht die Entscheidung der Mindener Richter.

Eine türkische Familie aus Paderborn wollte letztes Jahr im November ihren Sohn in einer katholischen Schule anmelden. Allerdings gaben sie nicht ihr Einverständnis für den Religionsunterricht und die Gebetsstunden. Daraufhin entschied die Schule das Kind nicht aufzunehmen. Die Familie empfand diese Entscheidung als verfassungswidrig und ging den Rechtsweg.

Die Bekenntnisgrundschulen, die von den Stadtverwaltungen finanziert werden, aber den katholischen und protestantischen Kirchen unterstehen gibt es in Nordrhein Westfalen und Niedersachen. Andere Bundesländer haben ähnliche Schulen mit anderen Strukturen. In den letzten Jahren haben diese Schulen vermehrt auch muslimische Schüler aufgenommen, weil die Geburtenrate in Deutschland zurückgeht und somit freie Kapazitäten entstanden sind. Weil diese Schulen für ihren qualifizierten Unterricht und disziplinierte Erziehungsmethoden bekannt sind, werden sie immer mehr von muslimischen Familien bevorzugt. Als Kompromiss sind die meisten Eltern mit der Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht und an den Gebetsstunden einverstanden. Viele Schulen drücken ein Auge zu, wenn die muslimischen Schüler später nicht mehr am Religionsunterricht teilnehmen.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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