Hartz-IV Erfolg der türkische Familie!

Das Berliner Sozialgericht hat in einer spektakulären Entscheidung den Hartz-IV-Satz als zu niedrig beurteilt. Somit gab das Gericht einer dreiköpfigen türkischen Familie und einem insolventen ehemaligen Bauunternehmer Recht, die die Sozialleistungen als unzureichend beklagt hatten. Hasan und Güler K., die einen 16jährigen Sohn haben, hatten ihre Klage damit begründet, “das Geld reiche nicht zum Überleben“.

Unter dem Existenzminimum

Der Richter Gunter Rudnik hat entschieden, dass die gültigen Hartz-IV Sätze unter dem Existenzminimum liegen und schlampig berechnet wurden. In seinem Urteil vom Februar 2010 hatte bereits das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass zu einem menschenwürdigen Existenzminimum auch ein „Mindestmaß an Teilhabe am sozialen Leben“ gehört. Rudrik erklärte, dass der Gesetzgeber unverständlicherweise genau an diesen Stellen gespart habe.  So wurden bei Berechnungen des Hartz-IV Satzes Posten wie Restaurantbesuche oder der Kauf von Schnittblumen usw. nicht berücksichtigt. Der Sprecher Howe sagt: „Dabei gehört es eben zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen, dass man zu Einladungen mal einen Blumenstrauß mitbringt“. Dieses Urteil des Sozialgerichts macht über 6,2 Millionen Betroffenen Hoffnung auf mehr Lebensqualität.

Wer bekommt wie viel?

Sobald diese Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wird, muss der Hartz-IV Satz um monatlich mindestens 36 Euro steigen. Das ist die Differenz, die Richter Rudnik berechnet hat. In Deutschland bekommen 4,2 Millionen Erwachsene und 1,7 Millionen Kinder Hartz-IV. Nach den gültigen Sätzen bekommt ein Erwachsener monatlich 374 Euro, Kinder unter 6 Jahren 219 Euro, Kinder zwischen 7 und 14 Jahren 251 Euro und Jugendliche zwischen 15 und 18 Euro 287 Euro.

Wer hat geklagt?

Hasan und Güler K aus Neukölln in Berlin haben geklagt, weil ihnen nach ihren Berechnungen für sich und ihren 16jährigen Sohn monatlich 100 Euro mehr Sozialleistungen zustehen muss. Das Sozialgericht hat kein Urteil in diesem Fall getroffen , sondern die Akte zur Beurteilung an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Nach dem Richter muss der monatliche Pro-Kopf Betrag um 36 Euro höher liegen.

Was sagt der Kläger?

Hasan K. (46) erzählt, dass sie seit 30 Jahren in Berlin leben und sagt: „Wir haben kein Geld um zum Beispiel Reparaturen durchführen zu lassen, unseren Sohn zur Nachhilfe zu schicken oder Urlaub zu machen. Obwohl wir sehr bescheiden leben, brauchen wir monatlich 200 Euro mehr. Wir mussten viele Schulden machen“. Der Schweißer musste aufgrund von starken Rückenschmerzen seine Arbeit aufgeben und bekommt Erwerbsunfähigkeitsrente

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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