Goldfieber an Flughäfen
Die Zahl der Türken, die an deutschen Flughäfen hohe Steuerstrafen für den Goldschmuck an ihren Hälsen und Armen zahlen müssen, steigt immer weiter an. Trotz der Warnungen bekommen die, die mit Goldschmuck von hohem Marktwert aus der Türkei nach Deutschland einreisen, harte Geldstrafen. Zuletzt wurde solch ein Fall am Dortmunder Flughafen erlebt. Eine 61-jährige Türkin, die Goldschmuck im Wert von 10.500 Euro trug, musste dafür 2.400 Euro Steuerstrafe bezahlen.
430 Euro Grenze
Der Goldwert, den Personen, die aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland einreisen, darf nicht mehr als die gesetzlich festgeschriebene 430 Euro Grenze übersteigen. Demnach darf eine Person mit Goldschmuck im Wert von höchstens 430 Euro steuerfrei einreisen. Alles, was diesen Betrag überschreitet muss versteuert werden. Diese Begrenzungen gelten auch für die Einfuhr von Zigaretten und Alkohol.
Registrierung bei der Abreise
Die 61-jährige Türkin, die über die hohe Geldstrafe am Dortmunder Flughafen geschockt war, sagte zwar, dass das Gold ihr seit zwanzig Jahren gehört, aber sie kam nicht umhin die Strafe zu bezahlen. Die deutschen Zuständigen empfehlen, den Goldschmuck bei der Ausreise den Zollbeamten an den Flughäfen zu melden. Dabei werde das Gewicht und die Größe des Goldes, das die ausreisenden Personen bei sich haben registriert und gestempelt.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.