Flughafen Düsseldorf -Klüh-ArbeiterInnen kämpfen weiter
Christian Frings
Erfolgreich hatten die Putzfrauen und -männer von Klüh, die am Düsseldorfer Flughafen die Flugzeuge von Air Berlin und anderen Airlines reinigen, in den letzten Jahren bessere Arbeitsbedingungen durchgesetzt: feste Schichtzeiten, höhere Zulagen und weniger Arbeitsstress. Außerdem hatten sie einen starken Betriebsrat, der sich kompromisslos für die Beschäftigten einsetzte.
Nachdem Klüh mit allen Versuchen der Bestechung und der Repression gescheitert war, kündigte sie die Schließung zum 31.12.2010 an. Während der Verhandlungen um einen Sozialplan stellte sich heraus, dass Klüh keineswegs auf dieses Geschäft verzichten will. Es soll an eine Tochterfirma, die Leiharbeitsfirma DLG, vergeben werden, um den Betriebsrat und den Kern der kämpferischen KollegInnen loszuwerden. Da sich die Gewerkschaft IG Bau weigerte, für einen Sozialtarifvertrag zu streiken, konnte der Betriebsrat diesem abgekarteten Spiel nicht viel entgegensetzen. Er musste schließlich einem Plan zustimmen, nach dem sich die DLG frei aussuchen konnte, wen sie übernehmen würde und wen nicht (siehe Yeni Hayat vom 18.10.2010, http://www.yenihayat.de/politika/kiralik-iscilige-karsi-mucadele-surecek). Natürlich wurde niemand vom Betriebsrat übernommen, und auch von den ca. 80 Festangestellten bekam nur etwa die Hälfte ein Angebot.
Das hat noch einen anderen Grund: Klüh und DLG wollen unbedingt den Eindruck vermeiden, dass es sich um einen “Betriebsübergang” handelt. 1972 war in das BGB ein spezieller Paragraph (§ 613a) eingefügt worden, um zu verhindern, dass Unternehmer unliebsame Beschäftigte und einen Betriebsrat einfach dadurch loswerden können, dass sie die Produktion zu einer Tochter- oder Partnerfirma auslagern. In diesem Fall sollte der Kündigungsschutz weiter bestehen, d.h. alle müssten mit ihren bisherigen Rechten weiterbeschäftigt werden. Darauf pochen nun die KollegInnen von Klüh, die kein Angebot zur Weiterbeschäftigung erhalten haben – 29 haben Klage vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf eingereicht.
Im Gesetz ist nicht genau definiert, was ein Betriebsübergang ist. Aber einige Gerichte haben entschieden, dass ein Betriebsübergang nur vorliegt, wenn mindestens 75 oder 80 Prozent der Belegschaft weiterbeschäftigt werden. Deshalb hat die DLG so wenige übernommen – damit sie jetzt im Prozess sagen können, es sei überhaupt kein Übergang! Dabei ist völlig klar, dass die “Betriebsschließung” nur vorgetäuscht war, um die Jobs in billigere Leiharbeit umzuwandeln und den Betriebsrat loszuwerden: Methoden wie bei der Drogeriekette Schlecker, die letztes Jahr in die Schlagzeilen geriet, weil auf einmal auch Politiker wie Frau van der Leyen meinten, das gehe zu weit. Der Fall Klüh zeigt, dass heute überall so vorgegangen wird.
Deswegen ist es so wichtig, dass einige KollegInnen bei Klüh den Kampf dagegen fortsetzen und jetzt vor Gericht versuchen, diese Methoden zu stoppen. Die nächsten Prozesse finden vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf (direkt hinter dem Hauptbahnhof) statt. Ihr exemplarischer Kampf braucht unsere Unterstützung!
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