Gesetzesänderung für Kampf gegen den Terror

Die Legislative

Die Türkei plant eine Gesetzänderung für den Kampf gegen die Geldwäsche und die Finanzierung des Terrors. Um die Verhinderung der Finanzierung des Terrors, kann demgemäß der Besitz der Geldgeber im In- und Ausland ohne Richterbeschluss, vom Finanzministerium Institut zur Untersuchung von Finanzdelikten (MASAK) blockiert werden. Nach dem Beschluss der Vereinten Nationen zählen auch diejenigen, die an als Terror-Organisation eingestuften Organisationen finanzielle Hilfe leisten für schuldig.

(Diese Pressemitteilung ist vom Presse- und Informationsamt der Republik Türkei entnommen.)

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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