Geld- und Haftstrafen für illegale Geldsammler
Ab dem 1. Juli 2012 tritt das „Neue türkisches Handelsgesetz“ (YTTK) in Kraft. Darin wird auch zum ersten Mal die Strafbarkeit von unerlaubtem Geld sammeln und anlegen rechtlich festgeschrieben. Ohne die Bewilligung der türkischen Kapitalmarktkommission (SPK) ist es weder erlaubt im Ausland ein anonymes Unternehmen zu gründen noch Geld zur Kapitalvermehrung zu sammeln. Zuwiderhandlungen werden mit sechs Monaten Gefängnis und 125 000 YTL Geldstrafe bestraft. Die SPK darf zudem das bereits gesammelte Geld beschlagnahmen.
Ergebnis der Untersuchungskommission
Tausende türkischstämmige Menschen in Europa wurden bisher Opfer von organisierten und illegalen Geldsammlern. Im Islam ist es den Menschen nicht gestattet Zinsen anzunehmen, doch sie können ihr Geld in Unternehmen und Firmengründungen anlegen. Sogenannte ”Islamische Holdings” haben türkische Migranten mit dem Versprechen sie an den Renditen zu beteiligen um ihr Erspartes gebracht, insgesamt 5 Milliarden Euro. In Folge dieser Betrugswelle hat das türkische Parlament 2005 eine Untersuchungskommission gegründet, um diese Unternehmen zu finden und zur Rechenschaft zu ziehen. Unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse wurde im „Neuen türkischen Handelsgesetzt“ der Paragraf 552 „Unerlaubtes Geldsammeln vom Volk“ überarbeitet. Das Gründen von Unternehmen und Firmen im Ausland, sowie das Geldsammeln mit dem Ziel oder Versprechen zur Kapitalvermehrung bedarf die Zustimmung der SPK.
Das Geld kann beschlagnahmt werden
Die SPK organisiert die Grundsätze und das Verfahren zur Bewilligung der Unternehmensgründungsanträge. Die Kapitalmarktkommission kann die sofortige Einstellung von Initiativen und Aktionen zum Geldeinsammeln verlangen. Sie kann beim Handelsgericht in Ankara die Sperrung des bereits gesammelten Geldes beantragen und wenn nötig einen Treuhänder berufen lassen. Für diese Forderungen werde von der SPK keine Gewährleistung verlangt. Wer bewusst gegen dieses Gesetz verstößt und Geld sammelt sowie Unternehmen ihre Unternehmensvorsitzende, Manager und Investoren die daran beteiligt sind werden gesamtschuldnerisch zur Verantwortung gezogen. Sie müssen das Geld sofort auf ein von der SPK bestimmtes Bankkonto überweisen oder eine entsprechend hohe Kaution hinterlegen.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.