Eilgesetz – Abschiebung von Flüchtlingen leichter gemacht
Mit einem neuen Gesetzentwurf will die Bundesregierung Asylbewerber aus den Balkanstaaten in Zukunft wieder schneller abschieben können. Mit dem neuen Gesetz sollen Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Dadurch können die Anträge schneller bearbeitet und abgelehnt werden. Die Asylverfahren in diesen Fällen sollen dadurch deutlich verkürzt werden.Asylbewerber aus diesen Ländern können dann auch leichter und schneller abgeschoben werden.
Schon derzeit werden 90 Prozent der Asylanträge aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als „offensichtlich unbegründet“ eingestuft.
Fast jeder fünfte Asylantrag, der 2013 in Deutschland gestellt wurde, stammte von Bürgern aus den Balkanstaaten. In den ersten drei Monaten diesen Jahres haben insgesamt 37 820 Menschen in Deutschland Asyl beantragt. Die meisten Flüchtlinge kamen aus Syrien – weitere Herkunftsländer von Asylbewerber sind Serbien, Afghanistan, Mazedonien, Albanien und Bosnien-Herzegowina.
Seit 1993 gibt es die Möglichkeit, Staaten per Gesetz als „sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen. Das bis dahin schrankenlose gewährte Asylgrundrecht wurde unter anderem durch diese Möglichkeit eingeschränkt und ins Grundgesetz geschrieben. Praktisch spielte sie bisher aber keine große Rolle. Doch nun scheint es die deutsche Regierung plötzlich sehr eilig zu haben und billigte ein Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU), der die steigende Zahl der Asylbewerber damit eindämmen und damit ein Vorhaben des Koalitionsvertrags umsetzen möchte. Laut CDU soll somit der angebliche Missbrauch des Asylrechtes ausgebremst werden. Dass dabei grundlegende Menschenrechte verletzt werden und das Recht Asyl zu beantragen im Grundgesetz verankert ist, scheint man außer Acht zu lassen. Denn anders als die Bundesregierung gehen Flüchtlingsorganisationen davon aus, dass es in den Ländern Verfolgung, Folter, willkürliche Gewalt oder unmenschliche und erniedrigende Behandlung gibt. Laut internationalen Berichten ist die Menschenrechtslage in diesen Ländern besorgniserregend. Korruption, Verstöße gegen die Pressefreiheit, nicht funktionierende Strukturen im Justizsystem, Gewalt gegen Frauen und Menschenrechtsverletzungen scheinen für die deutsche Regierung nicht mehr ausreichende Argumente zu sein, um Menschen Asyl zu gewähren. Stattdessen bezieht man sich auf unzureichende Quellen, ignoriert die Realitäten vor Ort und setzt sich mit der Situation der jeweiligen Länder gar nicht auseinander. Denn die schlechten Lebensbedingungen, besonders für Roma, scheinen keine Bedeutung zu haben. Wenn diese Staaten als „sicher“ eingestuft werden, haben die Betroffenen keine Chance auf ein faires Asylverfahren, denn die Asylanträge aus diesen Ländern werden heute schon recht schnell abgefertigt.
Der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere berücksichtigt nicht die vom Bundesverfassungsgericht und vom Europarecht formulierten Vorgaben für die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten. Sichere Herkunftsländer erfordern eine gewisse Stabilität und Kontinuität der Verhältnisse. Weder unmenschliche noch erniedrigende Behandlungen oder Bestrafungen dürfen stattfinden. Diese Voraussetzungen werden von den genannten Balkanstaaten nicht erfüllt. Davor die Augen zu verschließen und dafür keine Verantwortung zu übernehmen, wäre von der deutschen Bundesregierung schlichtweg ignorant, zumal Deutschland dort vor Ort ja Krieg führte, um dahin „Menschenrechte zu bringen“.
Ceyda Tutan
Detaillierte Post auf Yeni Hayat – Neues Leben » Deutsch