“Dieses Urteil wird geändert“
Unrechtmäßig erworbene Staatsbürgerschaften können nach dem Einbürgerungsgesetz rückwirkend für die letzten fünf Jahre für nichtig erklärt werden. Im Falle eines Pakistaners, der sich mit falscher Identität einbürgern lies, hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht entschieden, dass er seinen deutschen Pass abgegeben muss, da dieser nicht legal erworben wurde. Prekär ist, dass dieser Fall 8,5 Jahre zurückliegt. Juristen reagieren kritisch auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes: „Das rechtskräftige Urteil ist noch nicht bekannt. Aber es sieht so aus als hätte das Gericht die vorherigen Urteile von Oberverwaltungsgerichten nicht berücksichtigt.“
Prof. Dr. Yaşar Bilgin, Vorsitzender des Rats der Türkischen Staatsbürger, sagt: „Für den Staat arbeiten Beamte. Sie haben unterschiedliche Sichtweisen. Wenn in dieser Hinsicht falsche Entscheidungen getroffen wurden, müssen diese auf dem Rechtsweg korrigiert werden.“ Deutschland ist ein Rechtsstaat, so Bilgin und : „Dies ist nichts, was aus dem Mund eines Beamten kommt. Auch in einem Rechtsstaat können Beamte, ein Gericht, die Polizei, Verwaltungsorgane falsche Entscheidungen treffen. Diese können vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen werden. So sehr dies ein Rechtsstaat ist, solche Urteile können gefällt werden. Derjenige, der seine Staatsbürgerschaft verloren hat, muss sein Recht suchen.“ Bilgin geht davon aus, dass ein höheres Gericht das Urteil zurücknehmen wird.
Kenan Kolat, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, betont, dass die Staatsbürgerschaft des Pakistaners nicht unter dem Einbürgerungsgesetz fällt und deshalb für nichtig erklärt wurde. Er sagt, dass nicht bekannt ist, ob das Gericht bei ihrer Entscheidung frühere Urteile berücksichtig hat.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.