Bessere Rentenrechte für Auslandstürken
Das türkische Verfassungsgericht hat mit seiner jüngsten Entscheidung die Rentenrechte der Auslandstürken verbessert. Betroffen sind diejenigen, die in der Türkei eine Zeit lang als Staatsangestellte bzw. als Beamte tätig waren und danach ins Ausland ausgewandert sind.
Obwohl bei der Rentenberechnung der Auslandstürken die beitragspflichtigen Zeiten in der Türkei zusammengelegt werden, wurde das bei den ehemaligen Staatsangestellten und Beamten nicht zugelassen. Nach dem Gleichbehandlungsprinzip hat das türkische Verfassungsgericht nun mit
seiner Entscheidung die Verfahrensweise der türkischen Rentenversicherungsanstalt gekippt und für die Betroffenen einen Schadenersatzanspruch anerkannt, der auch rückwirkend geltend gemacht werden kann.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.