Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac
Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac
Özgün Önal
Attac ist die Abkürzung für den französischen Ausdruck „Vereinigung zur Besteuerung von Finanztransaktionen im Interesse der Bürger:innen“. Die Attac ist eine NGO, die sich für eine ökologische, solidarische und friedliche Weltwirtschaftsordnung einsetzt.
Im Fall Attac gibt es seit Anfang 2021 nun nach sieben Jahren eine vorerst endgültige Entscheidung über die Gemeinnützigkeit des Trägervereins. Bis dahin war der Status von Attac offen. Die Gemeinnützigkeit war nicht rechtskräftig aberkannt, aber auch nicht positiv beschieden. Der Bundesfinanzhof hat die Revision von Attac zurückgewiesen. Damit ist der Rechtsweg gegen den aberkennenden Bescheid des Finanzamtes vom April 2014 (für die Jahre 2010 bis 2012) ausgeschöpft. Attac hat dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Gegen das letztinstanzliche Urteil des BFH hat Attac Ende Februar 2021 Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das globalisierungskritische Netzwerk sieht sich in seinen Grundrechten verletzt, insbesondere in der Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 des Grundgesetzes) in Verbindung mit der Meinungsfreiheit (Artikel 5) sowie dem Gleichheitssatz (Artikel 3) und dem Demokratieprinzip (Artikel 20).
Durch den Entzug der Gemeinnützigkeit dürfen Mitglieder und Unterstützer:innen von Attac ihre Beiträge und Spenden nicht mehr von der Steuer absetzen. Stiftungen und andere Institutionen können Projekte von Attac nicht mehr fördern. Zudem muss Attac Steuern zahlen, die für gemeinnützige Vereine nicht anfallen, beispielsweise Schenkungssteuern.
Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung dazu enge Richtlinien aufgestellt, die gemeinnützige Zwecke sehr eng auslegen. Wenn alle Finanzämter diese Interpretation von Bildung umsetzen, stehen wohl tausende Vereine vor dem Entzug der Gemeinnützigkeit.
2019 berichtete das ARD-Magazin Plusminus unter dem Titel „Die EU und ihre Lobbyisten“ über eine private Verbindung des Präsidenten des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, und Rolf Möhlenbrock, der für das Bundesfinanzministerium die Stellungnahme zum Attac-Verfahren vor dem Bundesfinanzhof verfasst hat und äußerte den Verdacht, dass private Interessen in dem Verfahren eine Rolle gespielt hätten. Denn beide Hauptakteure dieser Verhandlung sitzen gemeinsam im Vorstand des wirtschaftsnahen Lobbyvereins „Institut für Steuern und Finanzen“, der von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden gegründet wurde und -im Gegensatz zu Attac- sich für die Senkung der Unternehmenssteuer einsetzt.
Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac hat Bedeutung für die gesamte Zivilgesellschaft. Bereits wenige Wochen nach dem BFH-Urteil im Februar 2019 entzogen Finanzämter weiteren Organisationen die Gemeinnützigkeit.
Dass juristische Instanzen zivilgesellschaftliche Organisationen, den Weg versperren, zeigt erneut, dass juristische Urteile sehr wohl politische Entscheidungen im Sinne der Unternehmen und Konzerne sein können und nicht selten auch sind.
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