Deutschlands Gewissen hat sich gemeldet!

Der weltberühmte deutsche Philosoph Jürgen Habermas, der für die Neue Zürcher Zeitung schreibt, hat sich zu der Beschneidungsdebatte geäußert. Der als “Gewissen Deutschlands“ bekannte Philosoph hat das Urteil des Kölner Landgerichtes, das Beschneidungen als Körperverletzung verbietet, kritisiert und fordert: „die Mehrheitskultur darf ihre Mitglieder nicht in der bornierten Vorstellung einer Leitkultur gefangen halten.“ Weiter schreibt Habermas, dass Religion auch in einer liberalen Gesellschaft nicht in die Privatsphäre verbannt werden darf.

Islam gehört zu Deutschland

Habermas weiter: „Das Kölner Gericht hat verkannt, dass zusammen mit den eingebürgerten Muslimen auch der Islam zu Deutschland gehört.“ Auch der UN-Sonderberichterstatter Heiner Bielefeldt kritisiert das Beschneidungsurteil und fordert das Kölner Landgericht auf, mehr Rücksicht auf die Religions- und Glaubensfreiheit der Menschen zu nehmen.

Bielefeldt betont, dass der Kinderrechtsausschuss der UNO sich intensiv um das Thema Beschneidung kümmert und: „Bisher wurde in keiner Entscheidung erwähnt, dass Beschneidungen gegen die Menschenrechte verstossen.“ Er erklärt, dass man die Beschneidung von Jungen nicht mit der Beschneidung von Mädchen vergleichen darf, die im wahrsten Sinne amputiert werden. Doch die Beschneidung von Knaben hat die Kinderrechtskonvention bisher nie als Körperverletzung thematisiert.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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