Das ist noch erlaubt / Das ist verboten
Das ist noch erlaubt / Das ist verboten
Um die Ausbreitung des Coronavirus in Schleswig-Holstein zu verlangsamen, erlassen Landesregierung und Kreise aktuell zahlreiche Verordnungen, Erlasse,Allgemeinverfügungen Folgende Geschäfte dürfen weiter öffnen – auch sonntags:Einzelhandel für Lebensmittel, Lebensmittelausgabestellen (Tafel), Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte
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