Beschneidung verboten

Das Beschneidungsverbot, das die deutsche Tagesordnung beschäftigte und ausführlich diskutiert wurde, scheint mit einem Gerichtsurteil wieder aktuell zu werden. Das Oberlandesgericht in Hamm hat einer kenianischen Mutter die Beschneidung ihres sechs Jahre alten Kindes verboten. Somit hat das Gericht das Urteil mit dem Aktenzeichen Az.: 3 UF 133/13 eines Amtsgerichtes in Dortmund bestätigt.

In der Urteilsbegründung heißt es, für die Beschneidung fand keine ärztliche Aufklärung statt. Außerdem fehle das Einverständnis des Kindes. Natürlich könne ein sechsjähriges Kind solch eine Entscheidung nicht treffen, aber er hätte seinem Alter entsprechend über die Beschneidung aufgeklärt werden müssen. Zudem hätte es zur Urteilsbildung beigetragen, dass die Mutter es ablehnte, während der Beschneidung bei ihrem Kind zu sein.

Die Mutter hatte erklärt, ihren Sohn aus kulturellen Gründen beschneiden lassen zu wollen, damit er bei Besuchen in Kenia als “vollwertiger Mann“ anerkannt wird. Der Vater des Kindes, der ebenfalls aus Kenia stammt und von der Mutter getrennt lebt, ist gegen die Beschneidung. Außerdem führte das Gericht an, dass der junge evangelisch getauft ist, von Besuchen in Kenia selten auszugehen sei, weil der Mittelpunkt des Kindes in Deutschland ist.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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