Ausnahmebewilligung für Handwerker
In Berlin haben 300 Berufsanfänger durch die Qualifikationskurse der Handwerkskammer eine Ausnahmebewilligung zur selbständigen Tätigkeit erreicht. Berufsangehörige wie Friseure oder Automechaniker dürfen in der Regel ohne Meisterbrief keine handwerklichen Betriebe führen. Durch die Zusammenarbeit von MÜSIAD und der Handwerkskammer Berlin wurde für bestimmte Berufe nach einer bestandenen Prüfung eine sogenannte Ausnahmebewilligung erteilt.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.