Wahlrecht nach 50 Jahren

Die Bürger, die im Ausland leben, haben 50 Jahre nach dem Zuwanderungsabkommen das Wahlrecht bekommen. Die große türkische Nationalversammlung hat die Gesetzesvorlagen, die das wählen im Ausland vereinfacht und die Probleme aufgrund von Bürgerschaftsrecht aufhebt, anerkannt. Die Wählerlisten werden vom türkischen Wahlausschuss aufgestellt und online bekannt gegeben.
45 Tage vor den Wahlen
Die Wähler, die in ausländischen Wahlbüros registriert sind, können an Wahlurnen in Auslandsvertretungen wie Konsulaten und wenn nötig in lokalen Wahlbüros ihre Stimmen abgeben. Im Rahmen der Wahlbestimmungen des Wahlausschusses können die Wähler 45 Tage und bis zum siebten Tag vor der Wahl ihre Stimmen bis 17.00 Uhr abgeben.
Zwischen 08.00 und 17.00 Uhr
In Anbetracht der Wählerzahlen in den einzelnen Ländern kann der Wahlzeitraum in Absprache mit dem Aussenministerium vom Wahlausschuss gekürzt werden. Die Stimmzettel können zwischen 08.00 und 17.00 abgegeben werden.
Zu viele Wähler
Die Wähler haben das Recht innerhalb von dreißig Tagen an den jeweils für sie bestimmten Wahllokalen und -terminen ihre Stimmen abzugeben. Falls aufgrund von zu vielen Wählern die Stimmen nicht in diesem Zeitrahmen abgegeben werden können, haben diese Personen die Möglichkeit, bis zum letzten Tag, zehn Tage vor dem Wahltag, noch wählen zu können.
Aussenministerium informiert
Wie und nach welchen Regeln die Wähler wählen können, wird nach den jeweiligen Ländern durch den Wahlausschuss in Zusammenarbeit mit dem Aussenministerium bestimmt. Der Wahlausschuss kann, bei der Erstellung des Wahlvorganges, die Informationsinfrastuktur des Aussenministeriums nutzen. Zudem wird das Ministerium für Sicherheit an den jeweiligen Wahlstandorten sorgen.
50jähriges Abenteuer
Der Wunsch nach Wahlrecht der Auslandstürken in ihren Wohnorten geht zurück bis in die 70er Jahre. Die früheren Ministerpräsidenten Süleyman Demirel, Bülent Ecevit, Turgut Özal, Mesut Yilmaz, Tansu Ciller, Necmettin Erbakan und zuletzt der amtierende Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan haben sich stets bemüht, diesen Wunsch zu erfüllen. Seit seiner Wahl hat Erdogan versprochen, den Auslandstürken das Wahlrecht zu geben und hat somit sein Versprechen gehalten.
Spezielle Stimmzettel
Der Wahlausschuss wird für die Wahlen im Ausland eigens gedruckte und farblich kodierte Stimmzettel sowie Umschläge zur Verfügung stellen. Außerdem werden die Wahlurnen, Wahlkabinen und alle weiteren notwendigen Wahlutensilien je nach Land vom Wahlausschuss bestimmt.
Ausweiskontrolle
Die Wähler können sich mit ihren Personalausweisen, Pässen und offiziellen Dokumenten der türkischen Republik identifizieren. Über einen zentralen Wahlsystemrechner kann festgestellt werden, ob einzelne Personen bereits ihre Stimmen über andere Wege abgegeben haben oder nicht. Jeden Tag werden um 17.00 Uhr, oder falls anders bestimmt zu einer anderen Uhrzeit, die Urnen geöffnet, die Anzahl der geschlossenen Umschläge und der Zahl der Wähler bestimmt und schriftlich festgehalten.
Stimmen gehen nach Ankara
Die Umschläge aus dem Ausland werden verschlossen und versiegelt unter der Aufsicht des ausländischen Wahlausschusses nach Ankara geschickt. Nach dem Ende der Wahlzeit in der Türkei werden die Stimmen aus dem Ausland gezählt und die Ergebnisse dem Wahlausschuss in Ankara mitgeteilt.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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