Wahlrecht für Auslandstürken gewinnt!
Die Türken im Ausland können bei den nächsten Wahlen mit ihrem Pass oder Ausweis ihre Stimme an ihren Wohnorten abgeben. Das türkische Kabinett hat den entsprechenden Gesetzesentwurf angenommen und der großen Nationalversammlung der Türkei vorgelegt. Nach dem Gesetz werden die Wählerlisten von dem hohen Wahlausschuss (YSK) elektronisch angelegt und bekannt gegeben. Dafür kann der Ausschuss auf die Datenbank des Auslandsministeriums zurückgreifen. Der Wahlausschuss wird auch entscheiden, welche Wahlmethode an den Urnen, elektronisch und an den Grenzen angewendet werden. Bei diesen Entscheidungen wird man auch die Meinung des Außenministeriums einholen. Die Stimmen werden in Botschaften, in Konsulaten oder in Wahllokalen abgegeben, die von Vertretern vor Ort bestimmt werden. Die Stimmabgabe soll 45 Tage vor den Wahlen beginnen und eine Woche vorher enden.
Die Wähler, die ihre Stimmen an den Grenzen abgeben, sind nicht mehr verpflichtet einen Pass vorzuzeigen, es reicht einen Ausweis mit der Personalnummer der türkischen Republik vorzuzeigen.
Die Türken, die ihre türkische Staatsbürgerschaft abgeben mussten, um Staatsangehöriger eines Landes zu werden, das die doppelte Staatsbürgerschaft bzw. die doppelte Staatszugehörigkeit ablehnt, profitieren von den Vorteilen der “blauen Karte“. Sie werden in den Wählerlisten unter den blauen Ausweisen geführt und erhalten eine Ausweisnummer mit der sie wählen können.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.
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