Türkisches Gericht gibt deutscher Ehefrau recht
Die deutsche Christina C. hat gegen ihren türkischen Ehemann Ferhat C. eine Klage in Ankara eingereicht und gewonnen.
Christina C. und ihr Ehemann sind seit 1994 verheiratet. Ferhat C. hat 2000 bei einer deutschen Bank einen Kredit über 170 000 DM beantragt und bekommen. Als Sicherheit zeigte er die Wohnung sowie die Lebensversicherung seiner Schwiegereltern an. Doch ab 2003 zahlte er die Kreditraten nicht mehr, so dass seine Ehefrau die Zahlung übernehmen musste. Sie reichte gegen ihren Ehemann eine Klage vor dem 2. Familiengericht in Ankara ein, weil bei Nichtzahlung der Raten die Gefahr besteht, das die Wohnung ihrer Eltern verkauft würde. Außerdem forderte sie die Rückzahlung von über 10.000 Euro, die sie für seine Schulden aufbringen musste. Christina C. klagte zudem vor dem Zivilgericht in Ankara auf die Annullierung der Besitzurkunde für eine Wohnung in Ankara-Cankaya. Die Wohnung hatte ihr Ehemann mit dem 170.000 DM Kredit gekauft und sie 2003 auf seine Mutter übertragen.
Berufungsgericht bestätigt das Urteil
Beide Klagen wurden zusammengelegt und vor dem 2. Familiengericht verhandelt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Zinsen für die Kreditraten, die sie bezahlt hat, insgesamt 2.700 Euro von Ferhat C. eingefordert werden. Außerdem urteilte das Gericht, dass die Wohnung, die Ferhat C. gekauft und auf seine Mutter übertragen hat, wieder auf den Namen des Angeklagten eingetragen wird. So gehört das Eigentum auch Christina C., weil zwischen den Eheleuten keine Gütertrennung herrscht. Beide Parteien legten Berufung gegen diese Urteile ein. Doch das Revisionsgericht bestätigte die Entscheidung des Familiengerichts.
Beiseiteschaffen von Eigentum
Christina C. gilt als Gläubigerin, weil sie die Kreditraten weiter bezahlt hat, so die Expertenbeurteilung, die entsprechende Unterlagen untersucht haben. Das Gericht betont, dass Ferhat C. kalt, berechnend gemeinsames Eigentum beiseite geschaffen hat, indem er die Wohnung auf den Namen seiner Mutter eintragen lies. So hat er auch das Eintreiben der ausstehenden Gelder erschwert. Christina C. hat in Anbetracht ihrer persönlichen Rechte, Klage wegen Annullierung des Grundbucheintrages und Neueintrag eingereicht. Das Urteil des Familiengerichts wurde in beiden Fällen als angebracht und ausreichend bezeichnet.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.