Türkischer Häftling: Sieg vor Verfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat den Beschwerden eines türkischen Häftlings aus JVA Ostendorf über die menschenunwürdigen Haftbedingungen stattgegeben. Der 27-jährige Ferdi A. musste sich jahrelang mit einem Mithäftling die acht Quadratmeter enge Zelle teilen. Dass die Toilette in der Zelle nur durch eine Sichtschutzwand abgetrennt und der Mithäftling ein starker Raucher war, konnte er nicht mehr ertragen. Sein Wunsch nach der Verlegung in eine Einzelzelle war von der Anstaltsleitung abgewiesen worden. Das Bundesverfassungsgericht fand ebenfalls, dass solche Haftbedingungen gegen die Menschenwürde verstoßen. Die Mindestfläche pro Gefangenen beträgt nämlich sieben bis zehn Quadratmeter.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.